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Initiative

"Familienfreundliche Stadt"


Die Stadt Wolframs-Eschenbach unterstützt im Rahmen dieser Initiative mit einem

  • Zuschuss zu den Kindergartenbeiträgen und mit einem
  • Kaufpreisnachlass beim Bauplatzkauf junge Familien.

Nach der Einrichtung der Kinderkrippe und des Schülercafés, sowie der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung sind dies weitere Schritte, Familien mit Kindern zu unterstützen. Bürgermeister und Stadtrat verstehen dies auch als Beitrag zu dem Bündnis für Familie" in unserem Landkreis.


Zuschuss zum Kindergartenbeitrag


Das Ziel ist, für Familien mit mehreren Kindern die Kindergartenbeiträge durch einen Zuschuss zu senken.

Die Stadt gewährt zu den im Wolframs-Eschenbacher Kindergarten St. Stilla gezahlten Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträgen ab 1. April 2007 einen Zuschuss von 25 %,

  • wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten oder die Kinderkrippe besuchen oder
  • wenn zum Haushalt 3 Kinder unter 18 Jahre gehören, unabhängig wie viele Kinder gleichzeitig den Kindergarten besuchen.
  • Voraussetzung ist, dass alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Wolframs-Eschenbach gemeldet sind.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Antrag vierteljährlich im Nachhinein unter Vorlage einer Bestätigung des Kindergartens über den von den Eltern gezahlten Kindergartenbeitrag. Dazu werden im Kindergarten St. Stilla entsprechende Antragsformulare ausgelegt.

Michael Dörr, Erster Bürgermeister

Hinweis:
Seit dem 1.1.2006 können Kindergartenbeiträge auch bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Nachlass für Bauplatzkäufer mit Kindern


Das Ziel ist, Familien mit Kindern einen Anreiz zu einem Wohnhausbau in Wolframs-Eschenbach zu geben.

Die Stadt Wolframs-Eschenbach gewährt beim Bauplatzverkauf durch die Stadt auf den Kaufpreis einen Nachlass von 1.000 Euro je Kind unter 18 Jahre, das in den zu errichtenden Neubau einzieht.

Voraussetzungen dafür sind,

  • dass das Kind beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • dass das Kind mit Hauptwohnsitz in dem Neubau wohnt,
  • berücksichtigt werden auch Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Einzug geboren werden bzw. einziehen,
  • der Nachlass ist unabhängig von der Art der Bebauung (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Eigentumswohnungen. Der Nachlass muss der betroffenen Familie zu gute kommen.

Für Kinder die innerhalb von 5 Jahren nach dem Einzug mit Hauptwohnsitz in Wolframs-Eschenbach abgemeldet werden, ist der Nachlass zurückzuzahlen.

Wolframs-Eschenbach, den 17. Febr. 2007

Michael Dörr, Erster Bürgermeister